THG-QUOTE: ERDÖL STATT BIOKRAFTSTOFF?

THG-QUOTE: ERDÖL STATT BIOKRAFTSTOFF?

FEBRUAR 2018

THG-QUOTE: ERDÖL STATT BIOKRAFTSTOFF?

Das Bundesumweltministerium hat am Dienstag eine Verordnung zur Anrechnung von Upstream-Emissionsminderungen auf die Treibhausgasquote (UERV) veröffentlicht. Damit ist es der Mineralölindustrie nun möglich, ihre Quotenverpflichtungen im Verkehrssektor anstatt mit erneuerbaren Energien durch Emissionsminderungen bei der Erdölförderung zu erfüllen. WENIGER >

Mineralölkonzerne sind verpflichtet, im Rahmen einer Treibhausgasquote (THG-Quote) durch den anteiligen Einsatz klimafreundlicher Kraftstoffe ihre Treibhausgasemissionen zu reduzieren. 2020 soll sich die Quote auf 6 Prozent belaufen. Anstelle von Kraftstoffen aus erneuerbaren Quellen ist es nun möglich, von diesen 6 Prozent ab 2020 1,2 Prozent durch Emissionsminderungen bei der Förderung von fossilem Erdöl zu decken. Anders als durch Biokraftstoffe bringt diese neue Anrechenbarkeit keinen ökologischen Mehrwert mit sich. Zudem steht die UERV im Widerspruch zum Pariser Klimaabkommen und den europäischen wie deutschen Zielen zum Ausbau erneuerbarer Energien – und könnte die in den letzten 10 Jahren bereits rückläufige Entwicklung des Anteils erneuerbarer Energien im deutschen Verkehrssektor sogar noch beschleunigen.

Die Anrechenbarkeit von Upstream-Emissionsminderungen sollte daher als eine zusätzliche Maßnahme gehandelt werden, die jedoch nicht auf die THG-Quote gutgeschrieben werden sollte. Stattdessen sollte der Einsatz von Biokraftstoffen mit niedrigen Treibhausemissionen wie Biomethan gefördert werden. Damit kann langfristig und nachhaltig die Dekarbonisierung des Straßenverkehrs vorangetrieben werden.

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