LANDWÄRME SERVICE STARTET VORLÄUFIGES EIGENVERWALTUNGSVERFAHREN
Oktober 2024
LANDWÄRME SERVICE STARTET VORLÄUFIGES EIGENVERWALTUNGSVERFAHREN
Die Landwärme Service GmbH (“LWS”) hat beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg ein (vorläufiges) Eigenverwaltungsverfahren beantragt. Das Gericht ist dem Antrag gefolgt. WENIGER >
Das Verfahren gibt der Landwärme Service die Möglichkeit, in Eigenregie alle Optionen zur Fortführung des Geschäftsbetriebs zu prüfen. Dies schließt die Integration in die Landwärme GmbH mit ein. Die Gehälter der sieben Mitarbeitenden sind zunächst gesichert.
Die LWS-Geschäftsführung übernimmt Dr. Anna Katharina Wilke von der renommierten Sanierungskanzlei Flöther & Wissing gemeinsam mit Dr. Richard Hesch von der WED+ Unternehmensberatung. Wilke wird als Sanierungsgeschäftsführerin den Prozess leiten. Hesch übernimmt die operative Geschäftsführung. Zusätzlich wirkt Prof. Dr. Lucas F. Flöther als Generalbevollmächtigter mit. Wilke und Flöther begleiten bereits das Eigenverwaltungsverfahren der Landwärme GmbH. Landwärme-Geschäftsführer Zoltan Elek wird sich künftig auf die Sanierung der Muttergesellschaft Landwärme GmbH konzentrieren. Als vorläufigen Sachwalter hat das zuständige Amtsgericht Dr. Gordon Geiser von der Kanzlei GT Restructuring bestellt, der bereits in derselben Funktion bei der Landwärme GmbH das Verfahren im Interesse der Gläubiger überwacht.
Landwärme hatte am 16. Oktober die Beendigung der Bilanzkreiskooperation zwischen der Landwärme GmbH und der LWS bekanntgegeben. Dies geschah im Rahmen der Kündigung der Rechnungsbilanzkreise der LWS durch die Trading Hub Europe (THE). Die Bilanzkreise der Muttergesellschaft Landwärme GmbH werden nun von dieser in Eigenregie weitergeführt. Das Fremdgeschäft, also die Verwaltung externer Bilanzkreise als Dienstleistung, hat die Landwärme Service bereits an andere Anbieter abgegeben, sodass die Betreuung der betroffenen Kunden schnell gesichert werden konnte.
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